Archiv Kalenderjahr 2020

Ausweitung der Notbetreuung auf Ferien (Montag bis Freitag)

Die Notbetreuung ist ausgeweitet worden und kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr auch in den Ferien nach entsprechenden Vorgaben in Anspruch genommen werden.

Melden Sie bitte Ihren Betreuungsbedarf schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zwei Tage vor Inanspruchnahme. Bitte per Mail anmelden unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ausweitung der Notbetreuung auf Wochenenden und Feiertage

Die Notbetreuung wird vom 04. bis zum 19. April auch auf Wochenenden und Feiertage ausgeweitet. Diese Ausweitung beschränkt sich aber auf Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (siehe Antragsformular). Als weitere Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Notbetreuung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Alleinerziehend oder
  2. der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d.h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
  3. Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gemäß Antragsformular erfüllen.

Das auszufüllende und uns vorzeitig vorzulegende Antragsformular finden Sie unter:

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/musterformular_notbetreuung_an_wochenenden_und_feiertagen.pdf

Melden Sie bitte auch hier Ihren Betreuungsbedarf schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zwei Tage vor Inanspruchnahme. Bitte per Mail anmelden unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

30.03.2020

gez. Dölle, Schulleiter