Archiv Kalenderjahr 2020

Weitere organisatorische Hinweise zum Schulstart ab dem 27.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

zum Schulstart ab dem 27. April gebe ich Ihnen und Euch einige weitere wichtige Informationen.

Busbeförderung

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Bus ist Pflicht! Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den Schülerinnen und Schülern für die Beförderung sogenannte Alltagsmasken (einfacher Mundschutz, Tuch oder Schal reichen aus) zur Verfügung stellen.

Für die Busfahrer werden Schutzmaßnahmen durchgeführt, so dass der Ein- und Ausstieg nur durch die hinteren Türen möglich ist. Eine mit Flatterband abgetrennte „Schutz“-Zone hinter dem Fahrer ist einzuhalten.

Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung

Für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 27.04.2020 am Unterricht und an der Notbetreuung teilnehmen, sollen den Schulen ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden. Geben Sie trotzdem Ihrem Kind für die ersten Tage einen entsprechenden Schutz mit.

Attestpflicht! Befreiung von der Schulpflicht

Generell besteht Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Kinder und Jugendliche, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. Die Vorlage eines Attestes ist notwendig!

Hygieneplan

Der Hygieneplan „Corona“ steht als Download zur Verfügung! Wir bitten um genaue Beachtung!

Bleiben Sie, liebe Eltern, und Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, gesund!

 

Hofbieber, 23.04.2020

gez. U. Dölle, Schulleiter