Impressionen  

  • DSC_0510.jpg
  • gz844018.jpg
  • gz1055696.jpg
  • gz1504863.jpg
  • gz1693664.jpg
  • gz1698280.jpg
  • gz1790469.jpg
  • image0001.jpg
  • image0002.jpg
  • image0003.jpg
  • image0007.jpg
  • image0008.jpg
  • image0009.jpg
  • image0012.jpg
  • image0014.jpg
  • image0016.jpg
  • image0017.jpg
  • image0018.jpg
  • image0019.jpg
  • image0022.jpg
  • image0024.jpg
  • image0026.jpg
  • image0027.jpg
  • image0028.jpg
  • image0029.jpg
  • image0030.jpg
  • image0031.jpg
  • image0032.jpg
  • image0033.jpg
  • image0034.jpg
  • image0035.jpg
  • PICT0386.jpg
  • PICT0387.jpg
  • PICT0388.jpg
  • PICT0389.jpg
   

Schulportal Hessen  

Link zum Schulportal Hessen:

   

Kalender 8 Tage Übersicht  

   

Kontakt  

Biebertalschule
Schulweg 3
36145 Hofbieber

Tel. 06657-608900
Fax: 06657-6089029

Kontakt:

   

Rechtliche Informationen  

   

SCHULORDNUNG

der Biebertalschule Hofbieber

(Stand: 26. November 2008)

 

Einleitung:

In unserer Schule gibt es viele Schüler/innen und Erwachsene. Sie alle sollen gerne in die Schule kommen und sich dort wohl fühlen. Deshalb ist die Achtung vor der Würde eines jeden Einzelnen und die Rücksichtnahme auf fremdes Eigentum oberste und allgemeine Richtschnur unseres Verhaltens und Handelns. Damit Zusammensein und gemeinsame Arbeit in der Schule im Alltag erleichtert und Konflikte möglichst vermieden werden, ist es notwendig, sich eine Ordnung zu geben. Unsere Schulordnung besteht aus folgenden Verhaltensregeln:

 

1.    Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft gegenüber anderen

Das bedeutet im Einzelnen:

a)      Rennen, Stoßen, Schreien und Lärmen, das andere stört bzw. gefährdet, sind verboten.

b)     Handlungen, die andere belästigen bzw. die Gesundheit anderer gefährden, sind verboten. Das gilt insbesondere für das Werfen mit Gegenständen (Steinen, Schneebällen, Schwämmen, Kreide usw.).

c)      Niemand darf seine körperliche Überlegenheit gegenüber Schwächeren ausnutzen (Einsteigen in den Bus, Getränkeverkauf usw.) .

d)     Es ist nicht erlaubt, gefährliche Gegenstände jeglicher Art wie Messer, Knallkörper, Laserpointer usw. mit in die Schule zu bringen. Sie gefährden die Gesundheit anderer.

e)      Es ist verboten, nationalsozialistische und andere radikale Symbole als Kleidungsstücke, an der Kleidung, an Schultaschen usw. zu tragen, denn diese Zeichen widersprechen der grundgesetzlichen Bestimmung, dass alle Menschen den gleichen Wert und deshalb die gleichen Rechte haben. Außerdem verhöhnen diese Symbole alle Opfer nationalsozialistischer Gewalt und Verbrechen.

f)      Das Tragen von Kleidungsstücken, die zur Verbreitung von politischen Botschaften dienen könnten und welche den unter Punkt e) genannten grundgesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist an der Biebertalschule untersagt. Dieses Verbot bezieht sich auch auf Kleidungsstücke, die im Sinne eines geheimen „Dresscodes“ der „Insiderkommunikation“ und Provokation dienen. Derzeit betrifft dies Kleidungsstücke der Marken Alpha Industries, Lonsdale, Pit Bull, Knightsbridge und sogenannte Springerstiefel. Ggf. erfolgt eine Ausweitung des Verbotes auf Kleidungsstücke anderer Hersteller.

g)     Diese Verhaltensregeln gelten auch im Bus und an den Buswarteplätzen.

 

2.   Höflichkeit gegenüber Erwachsenen (Lehrkräften, Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungspersonal, Busfahrer usw.)

Das bedeutet im Einzelnen:

a)      Das Grüßen in einer Gemeinschaft ist selbstverständlich.

b)     Alle Schüler/innen sollten so gekleidet sein, wie es dem Arbeitsplatz und Lernort "Schule" entspricht. Deshalb wird bei nicht angemessener Kleidung (z.B. "Strand- oder Disco-Bekleidung") mit schuleigener Ersatzkleidung ausgeholfen.

c)      Wer zu spät zum Unterricht kommt, begründet sein Zuspätkommen bei der unterrichtenden Lehrkraft.

d)     Anweisungen der Lehrkräfte, die sich aus ihrem erzieherischen Auftrag ergeben, werden befolgt.

e)      Nicht der Schulgong, sondern die jeweilige Lehrkraft beendet den Unterricht.

 

3.   Aktives Bemühen um Sauberkeit und sinnvolle Ordnung

Das bedeutet im Einzelnen:

a)      Jeder trägt dafür Sorge, dass die Schule mit ihren Einrichtungen sauber bleibt.

b)     Jeder wirft seine Abfälle in die Abfallkörbe. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten.

c)      Durchgekaute Kaugummis sind unhygienisch. Deshalb ist es nicht erlaubt, sie unter Stühle, Tische usw. zu kleben.

d)     Die Unterrichtsräume sind stets in ordentlichem Zustand zu verlassen. Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, stellen alle Schüler/innen nach Unterrichtsschluss die Stühle auf die Tische.

e)      Benutzte Sportkleidung ist am gleichen Tag mit nach Hause zu nehmen und darf aus hygienischen Gründen nicht in den Klassenräumen oder Fluren aufbewahrt werden.

f)      Vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen hält sich niemand in den Unterrichtsräumen und in den Treppenhäusern und Fluren auf.

g)     Die Fünf‑Minuten‑Pausen dienen in der Regel nur dem Fachraum‑ und dem Lehrerwechsel. In dieser Zeit bereiten sich die Schüler/innen auf die nächste Stunde vor (Raum lüften, Tafel wischen, Bücher und Hefte zurechtlegen usw.). Ein Aufenthalt in den Treppenhäusern und Fluren ist deshalb nicht erlaubt. Nur solche Schüler/innen dürfen in den Wechselpausen den Klassen‑ oder Fachraum verlassen, die eine Toilette aufsuchen müssen oder im Auftrag einer Lehrkraft unterwegs sind.

h)     Niemand hält sich ohne besonderen Auftrag in der Medienzentrale auf. Diese ist vor dem Unterricht und in den großen Pausen geöffnet. Entliehene Medien sollen möglichst umgehend zurückgebracht werden.

i)       Jede Klasse hat einen Tafel‑ und Ordnungsdienst einzurichten. Für die zweite große Pause organisiert die SV mit dem/der Verbindungslehrer/in einen Ordnungsdienst.

j)       Die Biebertalschule bietet den Schüler/innen einen Getränkeverkauf an, der vom Hausmeister in den großen Pausen in der Hausmeisterloge durchgeführt wird und mit dem Vorgong endet. Die Schüler/innen stellen sich vor der Hausmeisterloge an.

k)     Alkoholgenuss und Rauchen sind auf dem Schulgelände und im Bus nicht gestattet.

l)       Toiletten werden nicht als Aufenthaltsräume benutzt.

m)   Während der Unterrichtszeit ist das Verlassen des Schulgeländes aus versicherungs- und aufsichtsrechtlichen Gründen ohne Erlaubnis nicht gestattet. Die Erlaubnis kann in der Regel nur aufgrund eines schriftlichen und begründeten Antrages der Erziehungsberechtigten vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin bzw. dem Vertreter/der Vertreterin erteilt werden. Wird in Ausnahmefällen die Erlaubnis von einer Lehrkraft erteilt, so trägt diese die Verantwortung. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes entziehen sich die Schüler/innen der schulischen Aufsichtspflicht, und der Versicherungsschutz erlischt.

n)     Das Mitbringen und Benutzen von Musikgeräten und Ähnlichem ist an Unterrichtstagen auf dem Schulgelände nicht gestattet. Handys müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein.

o)     Alle Fahrschüler/innen warten hinter der Barriere bis der ankommende Bus hält. Sie unterstützen die Busobleute bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit, Sicherheit und Ordnung in den Bussen und beim Ein‑ und Aussteigen zu gewährleisten.

 

4.   Sorgfältiger Umgang mit Schuleigentum

Das bedeutet im Einzelnen:

a)      Wer Schuleigentum (Bücher, Unterrichtsmittel, Mobiliar usw.) beschädigt oder verliert, ist zu Schadenersatz verpflichtet.

b)     Die von der Schule entliehenen Bücher sind einzubinden und pfleglich zu behandeln. Die Erziehungsberechtigten haften für beschädigte und verloren gegangene Bücher.

c)      Es ist untersagt, technische Mittler ohne Auftrag einer Lehrkraft zu bedienen.

 

Anhang:

Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulordnung

Erzieherische (pädagogische) Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulordnung sind zum Beispiel:

  • mündliche Ermahnung
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • zusätzlicher Tafel‑ und Ordnungsdienst im Klassenraum
  • zusätzlicher Hofdienst
  • Anfertigen einer schriftlichen Übungsarbeit, auch außerhalb der regulären Schulzeit
  • schriftliche Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten mit Eintrag in der Schülerakte
  • Beauftragung mit vorübergehenden Diensten, die der Klassen‑ oder Schulgemeinschaft dienen

 

Ordnungsmaßnahmen gemäß Hess. Schulgesetz bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung:

  • Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages
  • Ausschluss vom Unterricht für einen längeren, befristeten Zeitraum
  • Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Wandertag, Klassenfahrt usw.)
  • Versetzung in eine andere Klasse
  • Androhung der Überweisung in eine andere Schule der gleichen Art
  • Überweisung in eine andere Schule der gleichen Art
  • Androhung des Verweises von der besuchten Schule
  • Verweisung von der Schule